Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Urheberschutz und Nutzungsrechte

1.1. Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

1.2. Alle Entwürfe unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3. Alle für den jeweiligen Nutzungszweck erforderlichen Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber übertragen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.4. Der Urheber hat das Recht, die Arbeiten auf seiner Webseite zu präsentieren.

1.5. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

  1. Vergütung

2.1. Werden Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Urheber berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.2. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

  1. Fälligkeit der Vergütung

3.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so kann eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles erhoben werden.

3.2. Bei Zahlungsverzug kann der Texter Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

 

  1. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1. Der Texter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Texters/Konzeptioners abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Texter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.3. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

5.1. An Entwürfen und Konzepten werden nur Nutzungsrechte ein­geräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2. Der Texter ist nicht verpflichtet, Dateien, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

  1. Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1. Eine Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Auftragnehmer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

  1. Haftung

7.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

7.2. Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind diese Dienstleister keine Erfüllungsgehilfen. Der Texter haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.3. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

7.4. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.

7.5. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Texter nicht.

7.6. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

  1. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der kreativen Arbeit sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangt werden. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

  1. Schlussbestimmungen

9.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Texters/Konzeptioners.

9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.